Diessner hat gewählt - unser neuer Betriebsrat

Diessner hat gewählt - unser neuer Betriebsrat

 

In der vergangenen Woche wurde bei uns ein neuer Betriebsrat gewählt. Wir gratulieren zum Wahlsieg und freuen uns auf die nächsten gemeinsamen vier Jahre! Wir geben einen kurzen Einblick in die Aufgaben des Betriebsrates und wünschen schon jetzt viel Erfolg für die kommenden vier Jahre!

Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist eine von den Mitarbeiter*innen der Diessner GmbH & Co KG eine gewählte Interessenvertretung. Wie das Betriebsverfassungsgesetz regelt, hat er die Aufgabe, sich für die Interessen der Beschäftigten im Betrieb einzusetzen. Der Betriebsrat hat weitgehende Mitbestimmungsrechte, die ihm erlauben, beim betrieblichen Arbeitsalltag mitzubestimmen. Zudem kann der Betriebsrat die Beschäftigten zum Beispiel bei Kündigungen vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen.

 

Diessner Farben NEWS - Neuer Betriebsrat wurde gewählt
Von links nach rechts: Martin Becker, Alexander Röhr, Axel Mundt (Vorsitzender), Tony Morbach und Andrej Fangrat.

Was sind konkrete Aufgaben des Betriebsrates?

Bei Diessner hat sich der Betriebsrat bspw. für bestimmte Regelungen während der Pandemie eingesetzt. Dabei ging es um Mitarbeitschutz, Einhaltung und Ausarbeitung der internen Corona-Regeln und auch um eine Corona-Prämie, die an alle Mitarbeiter*innen ausgeschüttet wurde.

Der Wohlfühlfaktor liegt uns besonders am Herzen

Dabei gilt das Prinzip, das alle Mitarbeiter*innen sich bei Diessner wohlfühlen sollen und gerecht behandelt werden. Dazu setzt sich der Betriebsrat regelmäßig mit der Geschäftsleitung zusammen. Gemeinsam werden bestimmte Maßnahme ausgearbeitet. Zudem ist der Betriebsrat auch immer ein direkter Ansprechpartner für jede*n Mitarbeiter*in.

Eine gute Balance ist wichtig

Der konstruktive Austausch mit der Geschäftsführung und den Mitarbeiter*innen ist die Voraussetzung für einen gemeinsamen und auch erfolgreichen Weg. Genau diesen Weg strebt unser neugewählter Betriebsrat für die kommende Amtszeit von vier Jahren an.

Wir freuen uns und wünschen Euch ein gutes Gelingen!